Vorbemerkung
Der BSB verzichtet derzeit auf ein eigenes Hygienekonzept, so dass für die bayerische Jugend-EM U8 vom 01. – 03. April 2022 in Kronach die Bestimmungen des Schullandheims gelten.
Zutrittsbedingungen
Es gilt die 3G-Regelung. Zutritt zum Schullandheim haben somit nur Personen, die nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind. Der entsprechende Nachweis ist mitzuführen und beim Betreten des Schullandheims vorzuzeigen.
Gültige Tests bei der Anreise sind:
– PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
– PoC-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden)
– Selbsttest unter Aufsicht vor Ort
Keine Tests sind notwendig für:
– Kinder unter sechs Jahren
– noch nicht eingeschulte Kinder
– Schulkinder, die während des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden
Kinder, die über sechs Jahre alt sind, müssen den Besuch von Schule oder Kindergarten durch einen Schülerausweis oder eine entsprechende Bestätigung von Schule oder Kindergarten nachweisen.
Maskenpflicht
In allen Räumlichkeiten des Schullandheims ist von allen Personen eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit, bei Kindern bis 16 Jahre genügt eine medizinische Gesichtsmaske.
Die Maske muss nicht im Zimmer sowie am Brett getragen werden. Gleiches gilt für Schiedsrichter, so diese an einem fest zugewiesenen Platz sitzen.